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Viele Verbraucher nutzen aktuell die Möglichkeit, ihren Autokredit bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung oder unvollständigen Pflichtinformationen durch den sogenannten Widerrufsjoker nachträglich noch zu widerrufen.

Hierbei stoßen sie immer wieder durchaus auf Widerstand seitens der Autobanken, die natürlich ein Interesse haben, soweit es geht die Verträge nicht rückabwickeln zu müssen.

 

Klage für Mandanten gegen die Ford Bank vor dem LG Münster eingereicht

Für einen Mandanten haben wir kürzlich Klage vor dem Landgericht Münster eingereicht. Unser Mandant hatte Ende 2017 einen Ford Kuga gekauft und diesen bei der Ford Bank finanziert.

Im Nachhinein kamen unserem Mandanten Zweifel, ob ihn die Ford Bank ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht sowie die übrigen notwendigen Pflichtinformationen belehrt hatte. Unsere anwaltliche Ersteinschätzung hat die Zweifel unseres Mandanten hinsichtlich der ihm zur Verfügung gestellten Informationen bestärkt.

Nachdem außergerichtlich keine Einigung mit der Ford Bank zustande gekommen ist, hat unser Mandant nach Deckungszusage durch seine Rechtsschutzversicherung durch uns Klage vor dem Landgericht Münster einreichen lassen, um insoweit die ihm zustehenden Ansprüche auf Rückabwicklung des Autokreditvertrages – und mithin des Autokaufes – gerichtlich durchzusetzen.

 

Haben Sie auch einen Autokredit-Vertrag bei der Ford Bank abgeschlossen? Dann lassen Sie jetzt im Rahmen einer kostenfreien anwaltlichen Erstberatung prüfen, ob auch Sie Ihren Vertrag widerrufen können!

 

Bitte laden Sie nachfolgend eine Kopie Ihres Autokredit- bzw. Leasingvertrages mitsamt der Widerrufsbelehrung hoch, damit wir im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung für Sie unverbindlich prüfen kann, ob Sie Ihren Vertrag widerrufen können.