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Für einen Mandanten haben wir kürzlich im Rahmen unserer kostenfreien anwaltlichen Ersteinschätzung einen Autokreditvertrag der Renault Bank auf die Möglichkeit eines nachträglichen Widerrufs des Kreditvertrages geprüft.

Was war passiert?

Unser Mandant hatte sich im Januar 2016 einen Renault CLIO angeschafft und das Auto mit einem Autokreditvertrag der Renault Bank finanziert gehabt.

Aufgrund der Berichterstattung über den sogenannten Autokredit-Widerrufsjoker kamen unserem Mandanten Zweifel, ob er seinerzeit beim Abschluss des Autokreditvertrages ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht sowie die übrigen gesetzlichen Pflichtangaben belehrt worden ist.

Daher reichte der Mandant seinen Autokreditvertrag der Renault Bank bei uns zur anwaltlichen Prüfung ein.


Exkurs: Was ist der Autokredit-Widerrufsjoker?

Mit dem Autokredit-Widerrufsjoker haben Autofahrer, die ihr Auto finanziert haben, die Möglichkeit, auch noch Jahre nach dem eigentlichen Ablauf der Widerrufsfrist ihren Autokreditvertrag nachträglich zu widerrufen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Renault Bank den Autofahrer nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht oder die übrigen gesetzlichen Pflichtangaben informiert hat.

Die Folge der fehlerhaften oder unvollständigen Informationen ist, dass die Widerrufsfrist vom Autokredit nicht wirksam zu laufen begonnen hat. Hierdurch hat der Autofahrer die Möglichkeit, seinen Autokredit auch noch zum jetzigen Zeitpunkt zu widerrufen. Da es sich bei Autokauf und der Autofinanzierung um ein sogenanntes verbundenes Geschäft handelt, wird im Falle des Widerrufs des Autokreditvertrages ebenfalls der zugrunde liegende Autokauf rückabgewickelt.

Dies bedeutet: Der Autofahrer gibt sein gebrauchtes Auto an die Renault Bank zurück und erhält im Gegenzug sämtliche geleistete Tilgungsraten sowie seine etwaige Anzahlung zurück. Nach Auffassung vom Landgericht Ravensburg hat der Autofahrer noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die mitunter jahrelange Nutzung des Autos zu zahlen, sofern der den Autokreditvertrag bei der Renault Bank nach dem 12.06.2014 abgeschlossen hat.

Unter anderem haben folgende Gerichte den Autokredit-Widerrufs-Joker bestätigt und so dem Autofahrer einen Widerruf seines Autokredites auch noch Jahre nach dem eigentlichen Ablauf der Widerrufsfrist ermöglicht:

  • Landgericht Arns­berg (Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17)
  • Land­gericht Berlin (Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16)
  • Land­gericht Paderborn (Urteil vom 05.07.2018, Az. 4 O 72/18; Urteil vom 16.07.2018, Az. 3 O 408/17)
  • Land­gericht Limburg (Urteil vom 13.07.2018, Az. 2 O 317/17)
  • Land­gericht Ellwangen (Jagst) (Urteil vom 25.01.2018, Az. 4 O 232/17)
  • Land­gericht München I (Urteil vom 09.02.2018, Az. 29 O 14138/17)
  • Land­gericht Ravens­burg (Urteil vom 07.08.2018, Az. 2 O 259/17)

Das Ergebnis unserer anwaltlichen Prüfung des Autokreditvertrages der Renault Bank

Nach unserer Einschätzung hat unser Mandant auch noch zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit gehabt, seinen Autokreditvertrag bei der Renault Bank zu widerrufen.

Haben auch Sie einen Autokreditvertrag bei der Renault Bank abgeschlossen? Dann lassen Sie jetzt unverbindlich und für Sie kostenfrei im Rahmen unserer anwaltlichen Ersteinschätzung prüfen, ob auch Ihr Autokreditvertrag bei der Renault Bank für den Widerrufsjoker qualifiziert ist:

 

Bitte laden Sie nachfolgend eine Kopie Ihres Autokredit- bzw. Leasingvertrages mitsamt der Widerrufsbelehrung hoch, damit wir im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung für Sie unverbindlich prüfen kann, ob Sie Ihren Vertrag widerrufen können.