Auch wenn Sie bereits seit mehreren Jahren einen Autokredit bei der Renault Bank laufen haben, ergibt sich durch den sogenannten Widerrufsjoker eine interessante Möglichkeit, Ihre Autofinanzierung rückabzuwickeln.
Selbst, wenn die in der Widerrufsbelehrung der Renault Bank genannte Widerrufsfrist verstrichen ist, können Sie möglicherweise Ihre Autofinanzierung bei der Renault Bank widerrufen. Der Widerrufsjoker greift ein, wenn Sie von der Autobank nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht bezüglich des Autokredites belehrt worden sind oder die von der Autobank zu erteilenden Pflichtangaben fehlerhaft oder unvollständig sind. Das führt dazu, dass Sie auch noch Jahre nach Abschluss der Autofinanzierung Ihre Autofinanzierung widerrufen können.
Da es sich bei Autokauf und Autokredit bei der Renault Bank um ein verbundenes Geschäft handelt, muss nach dem Widerruf des Autokredits auch der gesamte Autokauf rückabgewickelt werden.
Dies bedeutet konkret:
- Sie geben das gefahrene Auto an die Renault Bank zurück.
- Sie erhalten sämtliche geleistete Tilgungsraten sowie eine etwaige Anzahlung zurück – lediglich die meist sehr geringen Zinsen darf die Autobank behalten.
Haben Sie Ihren Autokredit nach dem 12.06.2014 abgeschlossen, so kann die Autobank nach Auffassung des LG Ravensburg (Urteil vom 07.08.2018, Az. 2 O 259/17) im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die jahrelange Nutzung des Autos zu verlangen.
Aber auch, wenn Sie den Autokredit vor dem 13.06.2014 abgeschlossen haben oder sich die Auffassung des LG Ravensburg nicht durchsetzen sollte, lohnt sich ein Widerruf zumeist – die zu zahlende Nutzungsentschädigung ist nämlich häufig weitaus geringer als der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust Ihres Autos. Lassen Sie uns gern Ihre ganz individuelle Konstellation für Sie ausrechnen!