Auch wenn Sie bereits seit mehreren Jahren einen Autokredit bei der Nissan Bank laufen haben, ergibt sich durch den sogenannten Widerrufsjoker eine interessante Möglichkeit, den Darlehensvertrag und den damit verbundenen Kaufvertrag rückabzuwickeln. Selbst, wenn die in der Widerrufsbelehrung der Nissan Bank genannte Widerrufsfrist bereits verstrichen ist, können Sie möglicherweise Ihre Autofinanzierung bei der Nissan Bank widerrufen. Der sog. Widerrufsjoker greift ein, wenn Sie von der Autobank nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht bezüglich des Autokredites belehrt worden sind oder die von der Autobank zu erteilenden Pflichtangaben fehlerhaft oder unvollständig sind.
EuGH-Urteil vom 26.03.2020
In seiner Entscheidung vom 26.03.2020 hat der EuGH eine Widerrufsbelehrung für fehlerhaft erachtet, weil sie bezüglich der die Widerrufsfrist in Gang setzenden Pflichtangaben auf § 492 Abs. 2 BGB verweist (EuGH, Urteil vom 26.03.2020, Az. C -66/19). Da in § 492 Abs. 2 BGB jedoch die erforderlichen Pflichtangaben gar nicht aufgeführt sind, kann der Verbraucher nach zutreffender Auffassung des EuGH nicht überprüfen, ob die Widerrufsfrist für ihn zu laufen begonnen hat.
Gesetzlichkeitsfiktion
Ob dieser der vom EuGH beanstandete „Kaskadenverweis“ dazu führt, dass der Darlehensvertrag noch widerrufen werden kann, hängt davon ab, ob sich die Nissan Bank auf die Gesetzlichkeitsfiktion gemäß Art. 247 §§ 6 Abs. 2 Satz 3,12 Abs. 1 Satz 3 EGBGB berufen kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Widerrufsinformationen der vom Gesetzgeber erlassenen Muster-Widerrufsinformation gemäß Anlage 7 zu Art. 247 §§ 6 Abs. 2, 12 Abs. 1 EGBGB entspricht und sich die Nissan Bank auch bei der Gestaltung der Hinweise zu den Widerrufsfolgen an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten hat. Gemäß Auffassung des Landgerichts Heilbronn führen bereits „Feinabweichungen“ dazu, dass sich die Autobank nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen kann und die Widerrufsfrist mithin nicht zu laufen begonnen hat (LG Heilbronn, Urteil vom 26.06.2020 – Bi 6 O 127/20).
Die Folge eines wirksamen Widerrufs ist die Rückabwicklung des mit der Nissan Bank geschlossenen Darlehensvertrags sowie des Kaufvertrags mit dem Autohaus, welches den Kredit vermittelt hat.
Dies bedeutet konkret:
- Sie geben das gefahrene Auto an die Nissan Bank zurück.
- Sie erhalten sämtliche geleistete Tilgungsraten sowie eine etwaige Anzahlung zurück – lediglich die meist sehr geringen Zinsen darf die Autobank behalten.
Haben Sie Ihren Autokredit nach dem 12.06.2014 abgeschlossen, so kann die Autobank nach Auffassung des LG Ravensburg (Urteil vom 07.08.2018, Az. 2 O 259/17) und des OLG Frankfurt am Main (Anerkenntnis-Urteil vom 26.06.2020, Az. 24 U 305/19) im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die jahrelange Nutzung des Autos zu verlangen.
Aber auch, wenn Sie den Autokredit vor dem 13.06.2014 abgeschlossen haben oder sich die Auffassung des LG Ravensburg nicht durchsetzen sollte, lohnt sich ein Widerruf zumeist – die zu zahlende Nutzungsentschädigung ist nämlich häufig weitaus geringer als der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust Ihres Autos. Lassen Sie uns gern Ihre individuelle Konstellation für Sie ausrechnen!